Haben Sie einen Anspruch auf den „Entlastungsbetrag“?

Wenn Sie einen Pflegegrad haben, steht Ihnen von der Pflegekasse ein monatlicher Betrag von 125,00 € zur Verfügung.

Diesen Betrag nennt man Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Er dient dazu, pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit pflegebedürftiger Menschen zu fördern, indem Sie hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen und Unterstützung im Alltag anfordern können. Er ist eine zweckgebundene Leistung, d. h. der Entlastungsbetrag wird nicht an den Pflegebedürftigen überwiesen, sondern von der Pflegekasse erstattet.

Die Altenhilfe Treysa e.V. ist berechtigt, direkt mit den Pflegekassen abzurechnen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter 06691 22888 oder in unserer Leistungsübersicht.

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